Schliesszeit 19 Uhr für Läden und Gastronomiebetriebe
Gestern hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, dass Gastronomiebetriebe, Läden und Märkte ab heute zwischen 19.00 und 06.00 Uhr geschlossen sein müssen. Die Kantone können die Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr verlängern, wenn im Kanton bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da diese Voraussetzungen für den Kanton Appenzell I.Rh. derzeit nicht erfüllt sind, bleibt es vorderhand bei der Schliesszeit von 19.00 Uhr.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 11. Dezember 2020 neue Einschränkungen erlassen. Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe müssen ab dem 12. Dezember 2020 um spätestens 19.00 Uhr schliessen. Gleiches gilt für Einkaufsläden und Betriebe, die vor Ort Dienstleistungen anbieten. Für beide Kategorien gibt es einige wenige Ausnahmen.
Den Kantonen wurde die Möglichkeit gegeben, die Schliesszeit in Absprache mit den Nachbarkantonen bis maximal 23.00 Uhr auszuweiten, wenn im jeweiligen Kanton folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es bestehen die notwendigen Kapazitäten beim Contact Tracing.
- Die Spitäler im Kanton oder in der Region haben hinreichende Kapazitäten für die Behandlung der Covid-Patientinnen und -Patienten sowie der anderen behandlungsbedürftigen Personen.
- Die Reproduktionszahl lag während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter eins.
- Die Zahl der Neuinfektionen pro 100’000 Personen lag in den letzten sieben Tagen unter dem schweizerischen Durchschnitt.
Für den Kanton Appenzell I.Rh. sind diese Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt. Das Contact Tracing ist noch nicht lückenlos gewährleistet. Die Intensivbetten in den Covid-Spitälern der gesamten Region sind stark beansprucht. Auch die Reproduktionszahl für den Kanton lag in den letzten sieben Tagen, für die Messwerte bestehen, nicht immer unter eins.
Angesichts dieser Sachlage besteht derzeit keine Möglichkeit, die Schliesszeiten der Gastronomiebetriebe und Läden zu verlängern. Die Standeskommission wird die Situation aber weiterhin genau beobachten und bei Änderungen in Abstimmung mit den Nachbarkantonen die Handlungsmöglichkeiten prüfen.
Der Bundesrat hat gestern zudem Sonntagsmärkte und -verkäufe verboten. Auch am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 dürfen die Läden nicht öffnen. Das gleiche Verbot gilt für Kulturinstitutionen wie Museen und Bibliotheken sowie für die meisten Indoorsportanlagen. Diese Verbote gelten generell. Die Kantone haben hier keine Möglichkeit, abweichende Regelungen zu erlassen. Die traditionellen Weihnachtsmärkte und Sonntagsverkäufe im Kanton können daher in diesem Jahr nicht stattfinden.
Details siehe Medienmitteilung.