Ostschweizer Kantone für Verlängerung bis Ende Februar
Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau sind einverstanden mit einer Verlängerung der COVID-19-Massnahmen, aber vorderhand nur bis am 28. Februar 2022. Die Massnahmen müssen regelmässig überprüft und nach einem Abflachen der Omikronwelle gelockert werden. Die Kantone sprechen sich sodann für einen Verzicht auf Einreisetests bei geimpften und genesenen Personen und gegen den Fernunterricht an Hochschulen aus. Sie sehen vorderhand keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen.
Die Fachleute rechnen derzeit damit, dass die Omikronwelle in den nächsten rund vier Wochen ihren höchsten Punkt überschritten haben wird. Bis dann sollen die bestehenden Corona-Massnahmen beibehalten werden, um das Funktionieren des Gesundheitswesens und des wirtschaftlichen Lebens weiterhin gewährleisten zu können. Sobald jedoch der Höhepunkt der Welle überschritten ist und die Ansteckungszahlen sinken, sollen die Massnahmen schnell gelockert werden. Daher sollen die heutigen Massnahmen vorerst nur bis am 28. Februar 2022 verlängert werden. Sie sind stetig zu überprüfen. Den Vorschlag des Bundesrats, die Massnahmen bereits jetzt bis am 31. März 2022 zu verlängern, lehnen die vier Regierungen ab.
Quarantäne und Testpriorisierung
Die Ostschweizer Kantone fordern, dass nach dem Überschreiten des Höhepunkts der aktuellen Welle die Aufhebung von Quarantäne, Isolation und Contact-Tracing geprüft wird. Die Standeskommission geht noch einen Schritt weiter und fordert bereits jetzt eine Aufhebung der behördlich angeordneten Quarantäne.
Die Ostschweizer Kantone sprechen sich gegen eine Priorisierung des Testzugangs durch den Bund aus. Die Notwendigkeit für eine Priorisierung und die Art der Priorisierung hängen stark von den kantonalen Teststrategien und den regionalen Verhältnissen ab, sodass für diese Anordnungen die Kantone verantwortlich sein müssen.
Übergangsfrist bei Zertifikaten
Die Ostschweizer Kantone stimmen der Anpassung der Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage zu. Damit Personen, deren Zertifikat wegen des Wechsels vorzeitig die Gültigkeit verliert, die Möglichkeit für eine Impfung oder Auffrischimpfung haben, soll eine angemessene Übergangsfrist vorgesehen werden.
Präsenzunterricht an Hochschulen beibehalten
Weiter sprechen sich die Ostschweizer Regierungen entschieden gegen den Fernunterricht auf der Tertiärstufe aus. An den Hochschulen ist der persönliche Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozierenden ein zentrales Element der Ausbildung. Die Anordnung von Fernunterricht würde diesen Austausch erneut praktisch verunmöglichen. Damit würde aus der Sicht der Ostschweizer Kantone die Qualität der Ausbildung und damit auch die Werthaltigkeit der Studienabschlüsse erheblich beeinträchtigt.
Keine zusätzlichen kantonalen Massnahmen
Die Ostschweizer Kantone sehen aufgrund der aktuellen Situation keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen. Allenfalls notwendig werdende Korrekturen bei Grossveranstaltungen können voraussichtlich mittels Auflagen vorgenommen werden. Angesichts der bestehenden Lage sollen jedoch vorerst die geltenden kantonalen Massnahmen, etwa die Maskenpflicht an Veranstaltungen und an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, fortbestehen bleiben. Allerdings ist auch der Bedarf für diese Massnahmen nach einem Rückgang der Ansteckungszahlen zu überprüfen.