Standeskommission beschliesst Umsetzung der Pflegeinitiative
Der Bund setzt die 2021 vom Volk angenommene Pflegeinitiative in zwei Phasen um. Für die erste Etappe, der sogenannten «Ausbildungsoffensive», hat der Bund das Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege erlassen. Die Standeskommission hat nun festgelegt, wie diese erste Etappe im Kanton umgesetzt werden soll. Dabei können insbesondere Pflegestudierende Ausbildungsbeiträge als auch Ausbildungsbetriebe Betriebsbeiträge beantragen.
Am 28. November 2021 nahmen die Stimmberechtigen die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) an. Die Initiative setzt der Bund in zwei Etappen um. Das Bundesgesetz zur ersten Etappe der «Ausbildungsoffensive» über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Bundesbestimmungen zur zweiten Etappe, welche die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Förderung der beruflichen Entwicklung umfassen, liegen noch nicht definitiv vor und werden voraussichtlich 2028 in Kraft gesetzt.
Um die Ziele der Pflegeinitiative zu erreichen und die bundesgesetzlichen Vorgaben umzusetzen, verabschiedete die Standeskommission am 8. November 2024 den Standeskommissionsbeschluss über die Förderung der Pflegeausbildung (StKB FöPf, GS 811.004). Der Beschluss regelt auch die Ausbildungsverpflichtung der Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen. Die einzelnen Institutionen haben ein Konzept über die praktische Ausbildung zu erstellen und erhalten für ihre ungedeckten Kosten einen Beitrag von Fr. 300.-- pro Praktikumswoche.
Personen, die ihren Wohnsitz in Appenzell I.Rh. haben, unter 55 Jahre alt sind und die Pflegefachausbildung an einer Höheren Fachschule HF oder Fachhochschule FH absolvieren, können persönliche Ausbildungsbeiträge beantragen. Studierende in einem Vollzeitstudium erhalten Unterstützungsbeiträge von Fr. 1'000.-- pro Monat. Bei Personen, welche für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Betrag um Fr. 500.-- auf Fr. 1'500.-- pro Monat. Studierende in einem Teilzeitstudium erhalten in der Summe gleich hohe Beiträge wie die Vollzeit-Studierenden; wegen der längeren Dauer des Studiums. Der monatliche Beitrag reduziert sich dementsprechend um einen Viertel. Grenzgängerinnen und Grenzgänger können ebenfalls Unterstützungsbeiträge beantragen, sofern sie in einer Pflegeinstitution im Kanton angestellt sind. Entsprechende Gesuche können ab sofort schriftlich beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Weitere Informationen sind unter www.ai.ch/pflegeinitiative zu finden.
Die Standeskommission rechnet für das Jahr 2025 mit Kosten von rund Fr. 350'000.--, wobei der Bund maximal die Hälfte übernimmt. Das Bundesgesetz und somit auch der Standeskommissionsbeschluss gelten bis Juni 2032.