Standeskommission unterstützt Winterstromreserve
Der Bundesrat schlägt mit einer Anpassung der Winterreserveverordnung vor, die Reservekraftwerke zusammen mit der Wasserkraftreserve in eine Winterstromreserve zu integrieren. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Energiedirektorenkonferenz und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz auf den Vorschlag reagiert. Die Standeskommission hat die Unterlagen geprüft und schliesst sich der Haltung der beiden Konferenzen an.
Der Bundesrat möchte mit verschiedenen Massnahmen die Energieversorgungssicherheit stärken. Im Strombereich stehen auf der Produktionsseite Reservekapazitäten für ausserordentliche Knappheitssituationen im Zentrum. Mit der Verordnung über den Einsatz von Reservekraftwerken für den Winter 2022/23 schlägt der Bundesrat vor, die Reservekraftwerke zusammen mit der Wasserkraftreserve in eine sogenannte Winterstromreserve zu integrieren. Formell handelt es sich um eine Erweiterung der Verordnung zur Wasserkraftreserve, die neu den Titel «Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (Winterreserveverordnung, WResV)» erhält.
Die beiden Fachkonferenzen und mit ihnen die Standeskommission unterstützen die Verordnungsvorlage des Bundesrats im Grundsatz. Es wird jedoch unter anderem darauf hingewiesen, dass die Reserve kein Mittel zur langfristigen Verbesserung der Versorgungssituation ist, sondern nur in kurzfristigen Notsituationen zum Einsatz kommen kann. Zudem sollte dringend geklärt werden, wie die Abrufreihenfolge und die Kriterien zum Abruf der einzelnen Reserven definiert sind.