Stellungnahme zum offenen Brief in Sachen Windenergie

26.11.2018
Im Appenzeller Volksfreund vom 17. November 2018 haben die Appenzeller Wind AG und die IG Appenzeller Naturstrom Genossenschaft einen offenen Brief zum Entscheid der Standeskommission über den Windkraftstandort Honegg-Oberfeld publiziert. Die Standeskommission ist zu einer offenen Diskussion bereit. Sie wird hierzu einen Bericht verfassen, über den der Grosse Rat an der Februarsession 2019 diskutieren kann.

Im Appenzeller Volksfreund vom 17. November 2018 haben die Appenzeller Wind AG und die IG Appenzeller Naturstrom Genossenschaft einen offenen Brief zum Entscheid der Standeskommission über den Windkraftstandort Honegg-Oberfeld publiziert. Die Standeskommission ist zu einer offenen Diskussion bereit. Sie wird hierzu einen Bericht verfassen, über den der Grosse Rat an der Februarsession 2019 diskutieren kann.

Gemäss Energiegesetz des Bundes haben die Kantone den Auftrag, die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festzulegen. In Erfüllung dieses Auftrags wurden die Energiepotenziale im Kanton systematisch abgeklärt. Für die Windkraft haben die Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. zusammen eine Windpotenzialstudie erstellen lassen. Gemäss dieser weisen in Appenzell I.Rh. die vier Standorte Honegg-Oberfeld, Ochsenhöhi, Sollegg-Neuenalp-Klosterspitz und Hirschberg-Brandegg voraussichtlich das Potenzial für eine Windenergienutzung auf.

Die Standeskommission hat diese Standorte mit Beschluss vom Januar 2015 im Richtplan als potenzielle Standorte für Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 30 Metern ausgeschieden. Im Objektblatt 2 wurde bereits damals ausdrücklich auf die zu erwartenden Konflikte in den Bereichen Landschaft und Umwelt hingewiesen. Der Grosse Rat und der Bundesrat haben die Festsetzung im Richtplan genehmigt.

Machbarkeitsstudie und Landschaftsgutachten

Für den Standort Honegg-Oberfeld wurde auf privater Basis eine Machbarkeitsstudie für ein Projekt mit zwei Windkraftanlagen, die je eine Nabenhöhe von 135 Metern hätten, erstellt. Diese wurde im Wissen darum eingeholt, dass am Ende des ganzen Prozesses eine ablehnende Beurteilung des Projekts resultieren könnte. Um den Aspekt des Landschaftsschutzes zu klären, hat der Kanton zudem ein Landschaftsgutachten in Auftrag gegeben.

Die Machbarkeitsstudie bestätigt das Nutzungspotenzial des Standorts Honegg-Oberfeld. Gleichzeitig hält das Landschaftsgutachten klar fest, dass das Appenzellerland wegen seiner Topographie und der kleinräumigen Strukturen seiner Landschaft keine geeignete Region für die Entwicklung der Windkraft ist. Falls der Standort Honegg-Oberfeld trotzdem weiterentwickelt würde, sollte dies gemeinsam mit dem Ausserrhoder Standort Suruggen gemacht werden.

Die Standeskommission hat hierauf ein Einwendungsverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein im kantonalen Baugesetz vorgesehenes Instrument der Mitwirkung, das der Standeskommission insbesondere dazu dient, die in der Öffentlichkeit und bei umliegenden Kantonen und Gemeinden gegen eine Änderung des Richtplans allenfalls bestehenden Bedenken und Argumente in Erfahrung zu bringen.

Gesamtbeurteilung

Nach Abschluss des Einwendungsverfahrens hat die Standeskommission eine Gesamtbeurteilung unter Abwägung aller Aspekte und Interessen vorgenommen. Das Interesse an der Nutzung der Windenergie ist nach dem Volksentscheid für einen Ausstieg aus der Atomenergie und in Nachachtung der Energiestrategie 2050 anerkanntermassen gross. Das Interesse an der Erhaltung der bestehenden Landschaft hat indessen ebenfalls eine sehr hohe Bedeutung. Keines der beiden Interessen geniesst von Gesetzes wegen einen Vorrang. Sie sind aufgrund der konkreten Begebenheiten und unter Einbezug weiterer Aspekte, beispielsweise der öffentlichen Akzeptanz eines Vorhabens, im Einzelfall zu gewichten. Die Standeskommission ist nach sorgfältiger Abwägung zum Schluss gelangt, das Interesse an Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 135 Metern und einer Gesamthöhe von über 200 Metern am vorgesehenen, exponierten Standort zumindest bis auf weiteres als nicht überwiegend zu betrachten. Bei diesem Entscheid hat unter anderem auch eine Rolle gespielt, dass die im Landschaftsgutachten minimal geforderte gemeinsame Entwicklung mit dem Standort Suruggen angesichts der im Einwendungsverfahren vertretenen ablehnenden Haltung der Ausserrhoder Regierung zum Standort Honegg-Oberfeld vorderhand nicht realistisch ist. Auch die Regierungen des Kantons St.Gallen und des Landes Vorarlberg sowie die Gemeindepräsidentenkonferenz des Kantons Appenzell A.Rh. haben das Vorhaben im Einwendungsverfahren abgelehnt. Die Standeskommission hat daher beschlossen, auf eine definitive Festlegung des Standorts Honegg-Oberfeld im Richtplan zu verzichten.

Sollte sich allerdings die Situation bei der Stromversorgung künftig massiv verschlechtern, kann das Argument der Windenergienutzung vor Ort wieder an Bedeutung gewinnen, sodass nicht auszuschliessen ist, dass eine dannzumalige Interessensabwägung eine andere Beurteilung erlauben wird. Aus diesem Grund soll der Standort Honegg-Oberfeld nicht aus dem Richtplan gestrichen werden. Es handelt sich nach wie vor um einen potenziellen Windkraft­standort. Dieser Befund deckt sich mit den Ergebnissen der Windpotenzialstudie und der Machbarkeitsstudie.

Bericht an Grossen Rat

Die Richtplanung im Kanton Appenzell I.Rh. ist nach Art. 11 des Baugesetzes eine Aufgabe der Standeskommission. Sie erlässt den Richtplan und befindet über Änderungen. Der Erlass des Richtplans sowie alle Änderungen daran sind aber vom Grossen Rat zu genehmigen. Die Standeskommission hat ihren Entscheid zum Windkraftstandort Honegg-Oberfeld in pflichtgemässer Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgabe gefällt. Sie verschliesst sich aber einer Diskussion zur Windenergienutzung in keiner Weise. Es ist ein Bericht an den Grossen Rat in Vorbereitung, der an der Februarsession 2019 behandelt werden kann.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut.