Stimmrechtsbeschwerde wegen Absage der Landsgemeinde
Beim Bundesgericht ist eine Stimmrechtsbeschwerde von drei Innerrhoder Stimmberechtigten eingegangen. Mit der Beschwerde wird verlangt, dass der Beschluss der Standeskommission vom 16. Februar 2021 über die Absage der Landsgemeinde aufgehoben werden soll.
Die Standeskommission hat von der Beschwerde Kenntnis genommen. Da Stimmrechtsbeschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben, werden die Vorbereitungen für die ausserordentlichen Urnenabstimmungen vom 9. und 16. Mai 2021 fortgesetzt, soweit das Bundesgericht nicht später ausdrücklich etwas Anderes anordnet. Die Standeskommission wird die Öffentlichkeit in dieser Sache wieder informieren, sobald dies das Verfahren zulässt oder Entscheide dies gebieten.