Teilweise Aufhebung des Feuerverbots
Dank der kühleren Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Wochen hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Appenzell I.Rh. leicht entspannt. Die Standeskommission hebt deshalb das Feuerverbot teilweise auf. Feuer im Wald und in Waldesnähe ist ab sofort an befestigten Feuerstellen wieder erlaubt. Das Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen wird vollständig aufgehoben.
In den Innerrhoder Wäldern herrscht weiterhin mässige Waldbrandgefahr. Trockenheit und Wassermangel sind noch nicht vollständig überwunden. Die kühleren Temperaturen und die Niederschläge der vergangenen Wochen haben die Situation jedoch etwas entschärft. Die Standeskommission hat deshalb beschlossen, das seit dem 24. Juni 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Dienstag, 22. September 2026, 00.01 Uhr, teilweise aufzuheben.
Feuer nur an befestigten Feuerstellen
Im Wald und in Waldesnähe (bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald) dürfen Feuer nur an befestigten Feuerstellen entfacht werden. Dabei ist besondere Vorsicht geboten. Feuer müssen stets beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei Wind ist auf Feuer im Freien zu verzichten.
Das Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen wird vollständig aufgehoben.
Was ist eine befestigte Feuerstelle?
Als befestigte Feuerstellen gelten dauerhaft eingerichtete Feuerstellen, bei denen die Feuerstelle klar begrenzt und der Untergrund nicht brennbar ist, beispielsweise durch eine Einfassung aus Stein oder Metall. Provisorisch eingerichtete Feuerstellen auf dem Boden gelten nicht als befestigte Feuerstellen.