Urnenabstimmungen finden definitiv statt

16.04.2021
Das Bundesgericht hat in der Beschwerde gegen die Absage der Landsgemeinde das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Damit ist klar, dass die angesetzten ausserordentlichen Urnenabstimmungen im Mai definitiv stattfinden. Der Entscheid über die Gesamtbeschwerde folgt später.

Das Bundesgericht hat in der Beschwerde gegen die Absage der Landsgemeinde das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Damit ist klar, dass die angesetzten ausserordentlichen Urnenabstimmungen im Mai definitiv stattfinden. Der Entscheid über die Gesamtbeschwerde folgt später.

Am 19. März 2021 haben drei Personen gegen den Entscheid der Standeskommission vom 16. Februar 2021, mit welchem die Landsgemeinde abgesagt wurde und an deren Stelle eine Urnenabstimmung durchgeführt wird, Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Dabei haben sie unter anderem verlangt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit der Einräumung der aufschiebenden Wirkung hätte die Standeskommission mit dem Vollzug des Entscheids vom 16. Februar 2021 zuwarten müssen.

Das Bundesgericht hat das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 15. April 2021 abgewiesen. Damit steht der Durchführung der Urnenabstimmungen vom 9. und 16. Mai 2021 nichts mehr im Wege.

Über die weiteren Punkte der Stimmrechtsbeschwerde wird das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut