Veranstaltungen sollen schon im Juni möglich werden
Die Standeskommission begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassung von grösseren Publikumsanlässen und die finanzielle Absicherung von Grossveranstaltungen mit einem Schutzschirm. Sie fordert aber noch Korrekturen. Insbesondere sollen kleinere Veranstaltungen bereits im Juni möglich werden. Erneut fand über die Vorschläge des Bundes mit den Regierungen der Nachbarkantone ein Austausch statt.
Der Bund hat den Kantonen seine Pläne für Öffnungen bei den Publikumsanlässen zur Konsultation unterbreitet. Er schlägt vor, dass ab dem 1. Juli wieder Anlässe mit bis zu 3'000 Personen möglich sein sollen, ab dem 1. September sogar solche mit einem Publikum von 10'000 Leuten. Im Juni möchte der Bund Pilotveranstaltungen erlauben. Zutritt zu Publikumsveranstaltungen sollen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem entsprechenden Nachweis haben. Für Anlässe von überkantonaler Bedeutung wird ein Schutzschirm vorgeschlagen. Der Bund und der jeweilige Kanton würden sich gemäss Vorlage je hälftig an den damit anfallenden Entschädigungen beteiligen.
Veranstaltungen mit 300 Personen bereits im Juni
Die Standeskommission ist mit der schrittweisen Öffnung für Publikumsanlässe einverstanden. Die Ankündigung bringt für die Sommermonate die ersehnte positive Perspektive. Zusammen mit dem geplanten Schutzschirm ergibt sich auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter eine erhöhte Planungssicherheit.
Nicht einverstanden ist die Standeskommission mit dem ersten Schritt: Der Vorschlag, ab dem 1. Juni Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen unter Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung zu erlauben, ist nicht praktikabel. Zum einen ist die Zeit für die Eingabe und Umsetzung von Pilotversuchen bis zum 1. Juni zu knapp. Zum anderen stehen bis dann noch keine fälschungssicheren Zertifikate für den Impf-, Genesungs- und Testnachweis zur Verfügung. Die Standeskommission fordert, dass anstelle von Pilotanlässen ab dem 1. Juni Anlässe mit bis zu 300 Personen wieder generell zugelassen werden, wenn ein Schutzkonzept besteht, das eine sichere Durchführung erwarten lässt. Ein Impf-, Genesungs- und Testnachweis soll erst verlangt werden, wenn sichere und einfach handhabbare Zertifikate eingeführt sind.
Bei den ab Juli wieder möglichen Grossveranstaltungen lehnt die Standeskommission die geplante Bewilligungspflicht ab. Sie erachtet es als zielführender und effizienter, wenn eine Meldepflicht statuiert wird, allenfalls verbunden mit spezifischen Vorgaben für Schutzkonzepte. Die Kontrolle der Einhaltung soll mittels Stichproben ausgeübt werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits im letzten Sommer bewährt.
Der Vorschlag, dass Publikumsmessen als gewöhnliche Veranstaltungen behandelt werden sollen, ist für die Standeskommission nicht stimmig. Für diese Art von Veranstaltungen muss eine separate Regelung vorgenommen werden.
Höhere Bundesbeteiligung am Schutzschirm
Der Schutzschirm soll es Veranstalterinnen und Veranstaltern ermöglichen, die Anlässe mit hoher finanzieller Sicherheit zu planen. Dies ist mit dem Vorschlag des Bundes noch nicht der Fall. Die Franchise und der Selbstbehalt der Veranstalterinnen und Veranstalter sind mit Fr. 30'000.-- und 20% der ungedeckten Kosten zu hoch angesetzt. Weiter ist auch das Verfahren für die Bewilligungen und Entschädigungen zu kompliziert und nicht praxistauglich. Diesbezüglich muss die Vorlage überarbeitet werden. Kritisch beurteilt wird auch die Kostenverteilung des Bundes. In Anbetracht der Ähnlichkeit der Sachlage bei abgesagten Grossanlässen mit Härtefällen in der Wirtschaft sollte der gleiche Verteilschlüssel zur Anwendung gelangen wie für letztere. Der Bund soll sich demgemäss mit 80% an den Entschädigungen und in angemessener Weise an den Vollzugskosten beteiligen.
Weitere Öffnungen erwartet
Angesichts des wachsenden Impffortschritts und der sinkenden Fallzahlen erwartet die Standeskommission zusätzlich zur geplanten Zulassung von Veranstaltungen weitere Öffnungsschritte. Diese müssen namentlich auch eine Erhöhung der Personenzahl bei privaten Treffen oder bei Gottesdiensten und die vollständige Öffnung der Gastronomiebetriebe umfassen. Sodann sollen Massnahmen, die sich in der Praxis nicht oder nur schlecht bewährt haben, fallen gelassen werden, beispielsweise die Maskenpflicht auf Terrassen.