Vernehmlassung zum zweiten Teil der Folgegesetzgebung
Die Standeskommission eröffnet den zweiten Teil der Vernehmlassung zur Folgegesetzgebung der neuen Kantonsverfassung. Ab sofort können Interessierte ihre Stellungnahmen online über die neue Mitwirkungsplattform einreichen.
Im Zentrum dieses zweiten Vernehmlassungspakets stehen das Bürgerrechtsgesetz (BRG), das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und das Gesetz über den Grossen Rat (GGR). Ergänzend werden mehrere Verordnungen angepasst, etwa zu Abstimmungen, Initiativen oder zum Geschäftsreglement des Grossen Rates. Mit der Vernehmlassung will die Standeskommission eine breite Diskussion anstossen. Gemeinden, Parteien, Institutionen und die Bevölkerung können ihre Sicht einbringen und damit aktiv an der Ausgestaltung der neuen Rechtsgrundlagen mitwirken. Die Rückmeldungen werden nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens geprüft und je nach Ergebnis in die weitere Gesetzesarbeit einbezogen.
Erstmals können Stellungnahmen über die neue Mitwirkungsplattform eingereicht werden. Die Plattform, welche über www.mitwirken.ai.ch aufgerufen werden kann, bietet Funktionen an, mit denen Vernehmlassungsteilnehmende gemeinsam eine Stellungnahme erarbeiten können. Der zweite Teil der Vernehmlassung zur Folgegesetzgebung der neuen Kantonsverfassung bildet den Auftakt des Pilotbetriebs der digitalen Beteiligungslösung. Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln, den Aufwand seitens der Verwaltung zu reduzieren und den Zugang zur politischen Mitwirkung noch einfacher zu gestalten. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind ebenfalls online auf www.ai.ch/vernehmlassung abrufbar.
Am 27. Oktober 2025 informiert die Standeskommission an einer öffentlichen Veranstaltung im Grossen Ratssaal über die neuen Gesetzesentwürfe. Weitere Informationen hierzu folgen.