Verschiebung der Stosswallfahrt

30.04.2021
Weil die derzeitigen Corona-Regelungen die Durchführung einer Wallfahrt mit einer erheblichen Anzahl Beteiligter ausschliessen, wird die auf den 9. Mai angesetzte Stosswallfahrt auf den 13. Juni 2021 verschoben.

Weil die derzeitigen Corona-Regelungen die Durchführung einer Wallfahrt mit einer erheblichen Anzahl Beteiligter ausschliessen, wird die auf den 9. Mai angesetzte Stosswallfahrt auf den 13. Juni 2021 verschoben.

Gemäss den Corona-Regelungen des Bundesrats sind Veranstaltungen nur sehr eingeschränkt erlaubt. Grundsätzlich gilt eine Grenze von 15 Personen. Zwar dürfen seit kurzem wieder Publikumsveranstaltungen im Freien mit 100 Personen durchgeführt werden, dabei gilt jedoch eine Sitzpflicht. Grössere Wallfahrten wie die Stosswallfahrt sind weiterhin nicht erlaubt.

Die Standeskommission hat beschlossen, die Stosswallfahrt auf den 13. Juni zu verschieben. Das ist der Sonntag vor dem eigentlichen Schlachtdatum vom 17. Juni. Sie hofft, dass der Bundesrat bis dann weitere Öffnungsschritte beschliesst, die es möglich machen, dass in diesem Jahr doch noch eine würdige Wallfahrt durchgeführt werden kann.

Die Standeskommission bedauert, dass die für Appenzell I.Rh. sehr wichtige Wallfahrt erneut nicht am ordentlichen Datum durchgeführt werden kann. Sie hofft aber gleichzeitig, dass im Juni der Gang zur Schlachtkapelle mit einer ansehnlichen Gruppe von Wallfahrerinnen und Wallfahrern möglich sein wird.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut