Vorderhand keine Umstellung auf Selbstzahlersystem
Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer Anpassung der Epidemienverordnung vor, dass die Kosten für eine weitere Auffrischimpfung, namentlich für Reiseimpfungen, selber bezahlt werden müssen. Die Standeskommission möchte demgegenüber vorderhand am bisherigen System festhalten. Mit einer Einschränkung der heutigen Kostenübernahme würde angesichts der Aussichten für den Herbst, gemäss denen mit einem erneuten Anstieg der Ansteckungen und damit der Impfungen zu rechnen ist, ein falsches Zeichen gesetzt.
Grundsätzlich wird die Stossrichtung der Vorlage geteilt: Nicht indizierte Impfungen sollen künftig selber bezahlt werden müssen. Da aber absehbar ist, dass die Zahl der Covid-Infektionen bereits im Herbst erneut markant ansteigen wird und für gewisse Personengruppen wieder amtliche Empfehlungen für Auffrischimpfungen abgegeben werden dürften, erscheint die Etablierung eines Selbstzahlersystems als nicht zielführend. Das System würde wahrscheinlich nur für ein paar Wochen zur Anwendung gelangen und müsste dann wieder angepasst oder neu aufgesetzt werden. Hinzu kommt, dass das vorgeschlagene System zu kompliziert ist und nur für wenige Personen zum Tragen käme. Der Bund selber rechnet nicht mit mehr als 20'000 Personen.
Das System ist nicht reif und in der administrativen Handhabe umständlich. Die Standeskommission hält den zusätzlichen Aufwand zur Einführung eines Selbstzahlersystems im Vergleich zur geringen Nachfrage für die Impfungen für unverhältnismässig hoch. Eine zusätzliche und letztlich unnötige administrative Belastung der Kantone ist zu vermeiden. Die Standeskommission lehnt den Vorschlag für das Selbstzahlersystem daher ab.