Waldentwicklungsplan wird öffentlich aufgelegt
Die Standeskommission hat den unter Einbezug der Eigentümerschaften, der Bezirke sowie der interessierten Amtsstellen und Verbände erarbeiteten Waldentwicklungsplan Appenzell I.Rh. verabschiedet. Vor der Genehmigung wird der Waldentwicklungsplan zur Einsicht öffentlich aufgelegt.
Die Waldgesetzgebung des Bundes wie auch die gestützt darauf erlassene Waldgesetzgebung des Kantons Appenzell I.Rh. verlangt die Erarbeitung einer kantonalen Waldplanung. Diese legt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest und äussert sich über allgemeine Ziele und Massnahmen der Waldbewirtschaftung. Die Standeskommission hat das Land- und Forstwirtschaftsdepartement beauftragt, den Waldentwicklungsplan Appenzell I.Rh. (WEP) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und unter Mitwirkung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, der Bezirke sowie der interessierten Amtsstellen und Verbände zu erarbeiten. Ausgehend von der Waldentwicklung und dem aktuellen Zustand des Waldes im gesamten Kantonsgebiet werden im WEP der Handlungsbedarf aufgezeigt und die für die nächsten 15 Jahre angestrebten Ziele sowie die für die Zielerreichung vorgesehenen Massnahmen aufgelistet. Der WEP bildet für den kantonalen Forstdienst eine wichtige Grundlage für die Beratung der Waldeigentümerschaften und die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes.
Die Standeskommission hat den analog zum Richtplan behördenverbindlichen Waldentwicklungsplan Appenzell I.Rh. im Entwurf verabschiedet. Vor dem definitiven Erlass durch die Standeskommission wird der WEP während 30 Tagen, das heisst vom 23.Oktober 2023 bis am 23. November 2023, auf dem Oberforstamt, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt. Der WEP kann auch auf der Kantonswebseite unter www.ai.ch/waldentwicklungsplan eingesehen werden.