Weitere Lockerungen der Massnahmen werden begrüsst

16.06.2021
Der gute Impffortschritt und die positive epidemiologische Entwicklung lassen weitere Öffnungsschritte aus der Corona-Pandemie angezeigt erscheinen. Die Standeskommission befürwortet daher die Stossrichtung des Bundesrats. Die Vorlage enthält indessen eine Vielzahl komplexer, kleinteiliger Regelungen, was in der praktischen Umsetzung und im Vollzug grosse Probleme bringt. Es werden daher deutlich einfachere und weniger Regelungen erwartet. Die Konsultationsantwort wurde wiederum mit den Kantonen St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Thurgau abgestimmt.

Der gute Impffortschritt und die positive epidemiologische Entwicklung lassen weitere Öffnungsschritte aus der Corona-Pandemie angezeigt erscheinen. Die Standeskommission befürwortet daher die Stossrichtung des Bundesrats. Die Vorlage enthält indessen eine Vielzahl komplexer, kleinteiliger Regelungen, was in der praktischen Umsetzung und im Vollzug grosse Probleme bringt. Es werden daher deutlich einfachere und weniger Regelungen erwartet. Die Konsultationsantwort wurde wiederum mit den Kantonen St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Thurgau abgestimmt.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich positiv. Die Fallzahlen sind insgesamt weiterhin am Sinken. Gleichzeitig schreitet die Durchimpfung weiter voran. So haben im Kanton Appenzell I.Rh. rund 47% der über 16- Jährigen mindestens eine Impfung erhalten.

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau begrüssen deshalb eine Lockerung der Massnahmen. Allerdings geht die Vorlage des Bundesrats zum einen in verschiedenen Punkten zu wenig weit und ist zum anderen mit ihren kleinteiligen und unübersichtlichen Regelungen zu kompliziert. Es besteht die Gefahr, dass sich die Bevölkerung aufgrund der damit verbundenen Unübersichtlichkeit nur unzureichend an die Regelungen halten wird und die Behörden Schwierigkeiten haben werden, die Bestimmungen zu vollziehen. Vom Bundesrat wird daher eine wesentliche Vereinfachung erwartet.

Grundsätzlich sollen nach der Auffassung der Standeskommission in allen epidemiologisch ungefährlichen Bereichen die Massnahmen aufgehoben werden. In Bereichen, in denen sich ausschliesslich Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat aufhalten, ist auf weitere Einschränkungen zu verzichten. Dies muss auch für Messen wie die OLMA gelten. Nur in epidemiologisch kritischen Bereichen, in denen man den Zugang nicht auf Geimpfte, Genesene und Getestete beschränken kann oder will, sind weiterhin Massnahmen gerechtfertigt.

Ein wichtiger Bestandteil der Öffnung muss auch der Wegfall der Homeoffice-Verpflichtung ohne Auflagen sein. Die Arbeitgeber sind ohne weiteres in der Lage, in den Betrieben gemeinsam mit den Arbeitnehmenden das Erforderliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Homeoffice festzulegen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut