Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats
Die Standeskommission befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagene Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats grösstenteils. Sie erachtet eine Erweiterung der Ausstellung des Zertifikats auf weitere Gruppen als sinnvoll. Gleichzeitig unterstützt sie die Anpassung, dass Antigen-Schnelltests primär von Fachpersonal durchgeführt werden sollen.
Der Bundesrat schlägt mehrere Änderungen der COVID-19-Verordnung Zertifikate zur Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats vor. So ist beispielsweise vorgesehen, dass für Touristinnen und Touristen ein Schweizer Covid-Zertifikat ausgestellt wird, wenn sie mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, sollen ein Zertifikat erhalten können. Die neuen Covid-Zertifikate sollen nur in der Schweiz gelten, um hier den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen oder die Rückreise in die Schweiz zu gewährleisten. Die Kompatibilität des heutigen Zertifikats mit den Regelungen in der EU wird durch die Erweiterung nicht gefährdet.
Zertifikate für mehr Personengruppen
Grundsätzlich ist die Standeskommission mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden. Zwar bieten Impfstoffe, die lediglich von der WHO zugelassen sind, weniger Sicherheit als jene, die in der Schweiz angewendet werden. Die Standeskommission erachtet das damit verbundene Risiko allerdings als vertretbar, zumal das Zertifikat nur für die beschränkte Dauer von 30 Tagen gültig ist. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass es in der Praxis schwierig sein wird, die Echtheit der vorgelegten ausländischen Impfbestätigungen zu überprüfen. Um die Missbrauchsgefahr zu verringern, wird eine zentrale Vorprüfung durch den Bund gewünscht.
Des Weiteren teilt die Standeskommission die Ansicht des Bundesrats, dass Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, ein Covid-Zertifikat erhalten sollten. Diese Personen haben unter der aktuellen Gesetzgebung bereits jetzt die Möglichkeit, mittels ärztlichen Attests Zugang zu zertifikatspflichtigen Orten zu erhalten. In der Handhabung ist der Umgang mit dem Zertifikat jedoch praktischer.
Sodann begrüsst die Standeskommission die Zertifikatsausstellung für Personen mit einem positiven neutralisierenden Antikörpertest.
Abgelehnt wird dagegen der Vorschlag, dass sämtliche Personen, für die eine medizinisch eindeutige Kontraindikation gegen die Impfung mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff vorliegt, ein Covid-Zertifikat erhalten. Die Standeskommission erachtet in diesem Bereich die Missbrauchsgefahr und damit das epidemiologische Risiko als zu gross.
Antigen-Schnelltests nur durch Fachpersonal
Als weitere Anpassung schlägt der Bundesrat vor, die Zertifikatsaustellung für Antigen-Schnelltests einzuschränken. Solche Tests sollen nur noch zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats führen, wenn die Probeentnahme durch eine Fachperson vorgenommen wird. Gleichzeitig soll der Tarif für Antigen-Schnelltests angepasst werden. Die Standeskommission ist auch mit diesen Vorschlägen einverstanden und sieht speziell in der ersten Massnahme eine potentielle Qualitätsverbesserung.
Schliesslich begrüsst die Standeskommission auch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Genesene von 180 auf 365 Tage.