Weiterentwicklung Finanzstrategie
Die Standeskommission erarbeitet aufgrund der finanziellen Lage des Kantons eine Finanzstrategie. Der Grosse Rat hat an der Dezembersession die Finanzstrategie mit Stand vom 24. September 2024 zur Kenntnis genommen. Die Standeskommission hat nun die weiteren Schritte in den Handlungssträngen Aufwandsreduktion, Ertragssteigerung, Investitionsverringerung und institutionelle Massnahmen beschlossen.
Die Rechnung 2023 sowie das Budget 2024 und 2025 zeigen auf, dass der Kanton Appenzell I.Rh. ein sogenanntes strukturelles Defizit hat. Bis anhin konnten solche Defizite durch die Ausschüttung der Nationalbank aufgefangen werden. Damit ist vorläufig nicht mehr zu rechnen.
Ziele für einen gesunden Finanzhaushalt
Ab 2030 soll der Finanzhaushalt nachhaltig gesund sein. Die Standeskommission definiert dafür drei Finanzziele: Das Eigenkapital darf nach einer Umsetzungsphase nicht sinken, damit in Notzeiten auf Erspartes zurückgegriffen werden kann. Auch das Nettovermögen darf nach einer Umsetzungsphase nicht sinken, was bedeutet, dass nach dieser eine ausgeglichene Rechnung präsentiert werden muss. Schliesslich sollen die Steuern der natürlichen Personen in Appenzell I.Rh. verglichen mit anderen Ostschweizer Kantonen am tiefsten sein.
In der Umsetzungsphase von 2025 bis 2029 wird sich die Finanzsituation verschlechtern, weil die Massnahmen zur Aufwandsreduktion, Ertragssteigerung, Investitionsverringerung und Einführung institutioneller Regeln Zeit benötigen, um zu wirken. Der Kanton wird sich in dieser Zeit vorübergehend auch verschulden müssen.
Koordinierte Massnahmen in vier Bereichen
Die Standeskommission hat am 3. Dezember 2024 im Rahmen der Weiterentwicklung der Finanzstrategie beschlossen, dass die Departemente und die Ratskanzlei bis Ende des ersten Quartals 2025 Varianten aufzeigen müssen, wie der jeweilige departementale Nettoaufwand um 5% beziehungsweise 10% gesenkt werden kann. Gebühren und (Spezial-) Steuern werden überprüft. Das Bau- und Umweltdepartement muss ferner aufzeigen, wie die Summe aller Nettoinvestitionen für die Jahre 2025 bis 2029 auf maximal Fr. 100 Mio. verringert werden kann. Das Staatsorganisationsgesetz, welches Regeln zum Finanzhaushalt beinhaltet, soll sich bis Ende des ersten Quartals 2025 in einer Vorvernehmlassung befinden.