Windkraftprojekt Oberegg
In der Ausgabe des Appenzeller Volksfreunds vom 12. März 2022 erschien ein Leserbrief von Adalbert Hospenthal zum Windkraftprojekt Honegg in Oberegg. Es wird eine Behandlung des Geschäfts an der Grossratssession vom 28. März 2022 verlangt. Die Standeskommission hat vom Anliegen Kenntnis genommen, hält aber an ihrem Zeitplan mit einer Traktandierung des Geschäfts an der Junisession fest.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Mai 2021 den Gegenvorschlag zur Initiative Pro Windenergie angenommen. Der Gegenvorschlag besteht aus einer Ergänzung des Energiegesetzes mit einem neuen Artikel. Kern dieser neuen Bestimmung ist, dass für die Festsetzung des Standorts Honegg im Richtplan nicht die Standeskommission, sondern der Grosse Rat zuständig ist. Zudem ist in der Interessenabwägung, die für Richtplanfestsetzungen in jedem Fall vorzunehmen ist, das Interesse an der Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie mindestens gleich stark zu gewichten, wie das Interesse des Landschaftsschutzes.
Der Grosse Rat muss für die Festsetzung des Standorts Honegg im Richtplan eine Interessenabwägung vornehmen. Als Interessen stehen das Energiepotenzial eines Orts, die Abstimmung mit den Nachbarkantonen hinsichtlich der Konzentration von Anlagen, der Landschafts- und Umweltschutz sowie mögliche Konflikte mit den umliegenden Siedlungen im Vordergrund.
Gegen die Abstimmung über den Gegenvorschlag wurde am 7. Juni 2021 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Mit dieser wird bestritten, dass der Kanton die im Gegenvorschlag enthaltenen Neuerungen erlassen darf. Nach Kenntnis der Standeskommission hat das Bundesgericht in dieser Sache entgegen der Darstellung im Leserbrief vom 12. März 2022 noch nicht entschieden. Jedenfalls hat die Standeskommission bis heute keinen solchen Bundesgerichtsentscheid erhalten.
Sollte der Stimmrechtsbeschwerde stattgegeben werden, wäre der Grosse Rat nicht zuständig für die Festsetzung des Windkraftstandorts Honegg. Sollte er die Festsetzung zum Zeitpunkt des Bundesgerichtsentscheids bereits vorgenommen haben, würde der Entscheid nach einer Gutheissung der Stimmrechtsbeschwerde nachträglich dahinfallen. Die Standeskommission hat daher entschieden, dass der Festsetzungsentscheid nicht gefällt werden soll, bevor der Bundesgerichtsentscheid eingegangen ist. Sie wird dem Grossen Rat das Geschäft aber für die Junisession 2022 zur Vornahme der Interessenabwägung vorlegen. Die Unterlagen werden in den nächsten Tagen versandt. Weil der Grosse Rat für die Windkraftanlage auf der Honegg erstmals direkt über eine Richtplanfestsetzung entscheiden muss, ist für die Vorberatung des Geschäfts durch die zuständige grossrätliche Kommission mehr Zeit als üblich eingeplant worden. Eine Behandlung der Vorlage an der Märzsession ist bei dieser Sachlage ausgeschlossen.