Zugang zur kantonalen Verwaltung
Angesichts der Vorgaben des Bundes zur sozialen Distanz und zur besseren Gewährleistung eines langfristigen Betriebs werden die Rahmenbedingungen für den Zugang zur Verwaltung neu festgelegt. Für Dienstleistungen, die nicht zwingend eine persönliche Anwesenheit erfordern, steht die Verwaltung nur noch telefonisch oder elektronisch offen. Persönliche Termine sind in Fällen, in denen die Anwesenheit einer Person nötig ist, auf Voranmeldung möglich.
Die Standeskommission hat beschlossen, den Zugang zur kantonalen Verwaltung zu kanalisieren. Unmittelbare Kontakte innerhalb der Verwaltung und nach aussen werden auf ein Minimum reduziert. Damit wird dem Gebot nach einer konsequenten Einhaltung des Social Distancings nachgekommen. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag geleistet, dass der Betrieb der Verwaltung während der Pandemie weiterhin gut funktionieren kann.
Die Ämter sind nach wie vor über Telefon und E-Mail erreichbar. Wer etwas von der Verwaltung braucht oder etwas besprechen möchte, meldet sich telefonisch oder elektronisch beim entsprechenden Amt. In vielen Fällen können Anliegen bereits auf diese Weise erledigt werden. Ist für eine Dienstleistung zwingend die persönliche Anwesenheit nötig, bleiben Besuche auf Voranmeldung möglich. In diesen Fällen werden individuelle Termine vereinbart.
Die Türen der Verwaltung bleiben geschlossen, werden aber mit einem Hinweis versehen, der auch die Telefonnummern für die erforderliche Kontaktnahme mit den Amtsstellen enthält.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Massnahmen und ersuchen Sie, daran zu denken, sich vor einem Besuch der Verwaltung beim betreffenden Amt anzumelden.