Zusammenarbeit im Eich- und Messwesen mit St.Gallen
Der Vollzug des Eichwesens im Kanton Appenzell I.Rh. wird ab Januar 2023 mit einer Leistungsvereinbarung an den im Kanton St.Gallen als Eichmeister tätigen Martin Keller aus Berneck übertragen. Die Aufsichtsfunktion über das Eichwesen wird ab Januar 2023 Michael Lanker, Leiter des Strassenverkehrsamts, übernehmen.
Die Aufgabe des Eichwesens wurde vor einigen Jahren organisatorisch dem Strassenverkehrsamt angegliedert. Der Leiter des Strassenverkehrsamts absolvierte in der Folge die Eichmeisterausbildung. Die während der Ausbildungsphase nur eingeschränkt mögliche Erfüllung der Aufgaben im Eichwesen und die Pandemie führten in einigen Bereichen des Eichwesens zu Pendenzen. Damit diese abgebaut werden können, hatte die Standeskommission im Juni 2021 beschlossen, vorübergehend Martin Keller, Berneck, Eichmeister des Eichkreises 4 des Kantons St.Gallen, als externe Unterstützung für bestimmte Eichtätigkeiten im Kanton Appenzell I.Rh. zuzuziehen. Gleichzeitig beschloss sie eine vertiefte Prüfung einer dauernden Auslagerung der eichamtlichen Tätigkeiten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus einem Austausch der in den Kantonen St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. für den Vollzug des Eichwesens verantwortlichen Amtsstellen hat die Standeskommission beschlossen, den Vollzug des Eichwesens im Kanton Appenzell I.Rh. mit einer Leistungsvereinbarung an den selbständigen Eichmeister Martin Keller zu übertragen. Die ab 1. Januar 2023 geltende Leistungsvereinbarung lehnt sich an die Vereinbarungen an, welche der Kanton St.Gallen mit den vier für den Kanton St.Gallen selbständig tätigen Eichmeistern abgeschlossenen hat. Dem Kanton Appenzell I.Rh. entstehen mit der Auslagerung des Vollzugs des Eichwesens jährliche Kosten von Fr. 9'528.--, wobei ihm 5% der Gebühren zufallen. 90% des Gebührenertrags steht Martin Keller zu, der die Aufgaben als Eichmeister auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erfüllen wird. Die restlichen 5% gehen an das Eidgenössische Institut für Metrologie. Damit die Aufgaben kostendeckend erfüllt werden können, hat die Standeskommission eine Anpassung des seit vielen Jahren unveränderten Gebührentarifs beschlossen. Die ab dem 1. Januar 2023 geltenden neuen Gebühren orientieren sich an jenen der umliegenden Kantone.
Die heute beim Departementssekretariat des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements angegliederte Funktion der Aufsicht über das Eichwesen wird ab dem gleichen Zeitpunkt von Michael Lanker, Leiter des Strassenverkehrsamts Appenzell I.Rh., wahrgenommen.