Aktuelles
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Aufhebung der Corona-Massnahmen gefordert
Die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. unterstützen den Vorgehensvorschlag des Bundesrats für die Aufhebung der Covid-19-Massnahmen. Wenn die Lage es erlaubt, sollen alle Massnahmen in einem Schritt aufgehoben werden. Weiterhin festzuhalten ist jedoch an der Isolation, der Meldepflicht und der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
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Planung der Landsgemeinde 2022
Die Standeskommission ist derzeit an den Vorbereitungen für die Landsgemeinde 2022. In ihrer Planung steht eine Durchführung der Landsgemeinde am 24. April 2022 im Vordergrund. Der Entscheid über die Durchführung oder eine allfällige Verschiebung der Landsgemeinde wird Mitte März 2022 fallen.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Josef Rechsteiner zieht Initiative zurück
Am 28. Mai 2021 reichte Josef Rechsteiner eine Initiative ein, mit welcher er verlangte, dass die Stimmberechtigten die Landsgemeinde ohne COVID-Zertifikat besuchen können. Mit Schreiben vom 31. Januar 2022 hat er die Initiative nun vorbehaltlos zurückgezogen.
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Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung eingehalten
Die vom Gleichstellungsgesetz verlangte Lohngleichheitsanalyse wurde für die kantonale Verwaltung Appenzell I.Rh. durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die bundesrechtlichen Vorgaben zur Lohngleichheit eingehalten sind. Noch bestehende Ungleichheiten werden aktiv angegangen.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Innerrhoden begrüsst Neuauflage der Härtefallverordnung
Die Standeskommission begrüsst die Bestrebungen des Bundesrats, die Härtefallhilfen zu Abfederung von coronabedingten Notlagen neu zu regeln. Sie befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen in der Härtefallverordnung 2022 grösstenteils. Begrüsst wird insbesondere, dass schweizweit auf die Entschädigung ungedeckter Fixkosten abgestellt wird. Die Verordnung soll aber rückwirkend ab Oktober 2021 gelten, damit die neuen Voraussetzungen für die gesamte Periode mit den gleichen Parametern erfasst werden können.
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Kantonale Verwaltung bereitet sich auf Omikron vor
Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich schnell aus. Die Innerrhoder Verwaltung trifft Vorbereitungen für den Fall von personellen Engpässen. Die Standeskommission hat dazu eine Weisung erlassen.
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Ostschweizer Kantone für Verlängerung bis Ende Februar
Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau sind einverstanden mit einer Verlängerung der COVID-19-Massnahmen, aber vorderhand nur bis am 28. Februar 2022. Die Massnahmen müssen regelmässig überprüft und nach einem Abflachen der Omikronwelle gelockert werden. Die Kantone sprechen sich sodann für einen Verzicht auf Einreisetests bei geimpften und genesenen Personen und gegen den Fernunterricht an Hochschulen aus. Sie sehen vorderhand keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen.
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Abklärungen zur weiteren Nutzung des ehemaligen Spitalareals
Die Standeskommission prüft zurzeit, wie das ehemalige Spitalareal nachhaltig und bedarfsgerecht genutzt werden kann. Im Vordergrund steht eine mögliche Zusammenarbeit mit der Solviva AG. Die im Pflegebereich tätige Familienunternehmung klärt ab, ob für sie der Bau eines neuen Gebäudes auf dem ehemaligen Spitalareal in Betracht kommt, in dem sie ein Angebot für spezialisierte Pflege betreiben möchte. Im neuen Gebäude, das im Baurecht erstellt würde, könnten sich das Kantonale Gesundheitszentrum sowie weitere Gesundheitsdienstleistende langfristig einmieten. Die Standeskommission hat die Solviva AG beauftragt, eine entsprechende Studie zu erstellen.