Bildungsbewilligung
Um Lernende ausbilden zu dürfen, braucht es eine Bildungsbewilligung des Kantons.
Eine Bildungsbewilligung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einführung.
Der Prozess
- Kurzgespräch mit dem Ausbildungsberater/ der Ausbildungsberaterin
- Schriftlicher Antrag an das Amt, welches den Prozessablauf organisiert
- Betriebsexperte besucht den Betrieb und schätzt die Situation ab
- Bewilligung oder Ablehnung des Gesuchs durch das Amt für Berufsbildung
- Vorbereitungsarbeiten auf den Eintritt des ersten Lernenden durch den Betrieb
- Spätestens wenn der/die erste Lernende das erste Lehrjahr absolviert hat, muss der Besuch des Berufsbildnerkurses abgeschlossen sein.
Vorbereitungen durch den Betrieb
- In der Verordnung finden Sie insbesondere die betrieblichen Voraussetzungen zur Ausbildung.
- Im Bildungsplan finden Sie die Ausbildungsinhalte, welche Sie dem Lernenden vermitteln.
- Auf der Homepage der Trägerschaft (Verband) finden Sie weitere Informationen.
Unter folgendem Link können die Ausbildungsunterlagen eingesehen werden. Wählen Sie dazu den entsprechenden Beruf aus.