Bildungsbewilligung

Um Lernende ausbilden zu dürfen, braucht es eine Bildungsbewilligung des Kantons.
Eine Bildungsbewilligung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einführung.

Der Prozess

  1. Kurzgespräch mit dem Ausbildungsberater/ der Ausbildungsberaterin
  2. Schriftlicher Antrag an das Amt, welches den Prozessablauf organisiert
  3. Betriebsexperte besucht den Betrieb und schätzt die Situation ab
  4. Bewilligung oder Ablehnung des Gesuchs durch das Amt für Berufsbildung
  5. Vorbereitungsarbeiten auf den Eintritt des ersten Lernenden durch den Betrieb
  6. Spätestens wenn der/die erste Lernende das erste Lehrjahr absolviert hat, muss der Besuch des Berufsbildnerkurses abgeschlossen sein.

Vorbereitungen durch den Betrieb

  • In der Verordnung finden Sie insbesondere die betrieblichen Voraussetzungen zur Ausbildung.
  • Im Bildungsplan finden Sie die Ausbildungsinhalte, welche Sie dem Lernenden vermitteln.
  • Auf der Homepage der Trägerschaft (Verband) finden Sie weitere Informationen.

Unter folgendem Link können die Ausbildungsunterlagen eingesehen werden. Wählen Sie dazu den entsprechenden Beruf aus.

Ansprechperson

Steingruber Alfred
Alfred Steingruber

Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Telefon: +41 71 788 98 52
E-Mail: alfred.steingruber@ed.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag