Asylwesen

Das Asylwesen wird in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert, die die Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinden betreffen.

Der Bund ist für den Empfang der Asylsuchenden im Rahmen der Bundesempfangsstellen, für das Asylverfahren, das im Asylentscheid endet, und für die Vollzugsunterstützung (Papierbeschaffung und Identitätsklärung) zuständig.

Die Betreuung, die Unterbringung und der Vollzug der Wegweisung obliegen den Kantonen.

Die Bevölkerungsdienste haben mit dem Asylzentrum den Auftrag, die zugewiesenen Asylsuchenden (Ausweis N) und Ausreisepflichtigen unterzubringen und zu betreuen. Sie werden kollektiv in kantonalen Unterkünften untergebracht.

Zuständige Stelle

Asylzentrum

Telefon +41 71 788 94 28

Ansprechperson

Hörnlimann Esther
Esther Hörnlimann

Leiterin Asylzentrum
Telefon: +41 71 788 94 25
E-Mail: esther.hoernlimann@gsd.ai.ch