Asylwesen
Das Asylwesen wird in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert, die die Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinden betreffen.
Der Bund ist für den Empfang der Asylsuchenden im Rahmen der Bundesempfangsstellen, für das Asylverfahren, das im Asylentscheid endet, und für die Vollzugsunterstützung (Papierbeschaffung und Identitätsklärung) zuständig.
Die Bevölkerungsdienste haben mit dem Asylzentrum den Auftrag, die zugewiesenen Asylsuchenden (Ausweis N) und Ausreisepflichtigen unterzubringen und zu betreuen. Sie werden kollektiv in kantonalen Unterkünften untergebracht.