OKP-Zulassung Gesundheitsberufe
Ambulante Leistungserbringer, welche Ihre Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen möchten, benötigen hierfür neu eine Zulassung des Kantons, in welchem sie tätig werden möchten. Entsprechende Gesuche können im Kanton Appenzell I.Rh. mit den untenstehenden Formularen beim Gesundheitsamt eingereicht werden.