Aufsicht Leistungserbringer Gesundheits- und Sozialbereich

Gemäss Gesundheitsgesetz (GS 800.000) ist das Gesundheits- und Sozialdepartement für den Vollzug zuständig.

Für die Berufsausübung der Gesundheitsberufe sowie Betriebe im Gesundheitsbereich  ist eine Bewilligung nötig. Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Förderung Grundversorgung

Der Kanton Appenzell I.Rh. fördert die Hausarztmedizin mit dem Programm "Praxisassistenz und Curriculum Hausarztmedizin"

Merkblatt Praxisassistenz und Curriculum Hausarztmedizin in Appenzell I.Rh.

Curriculum Ostschweiz