Aufsicht Leistungserbringer Gesundheits- und Sozialbereich
Gemäss Gesundheitsgesetz (GS 800.000) ist das Gesundheits- und Sozialdepartement für den Vollzug zuständig.
Für die Berufsausübung der Gesundheitsberufe sowie Betriebe im Gesundheitsbereich ist eine Bewilligung nötig. Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Förderung Grundversorgung
Der Kanton Appenzell I.Rh. fördert die Hausarztmedizin mit dem Programm "Praxisassistenz und Curriculum Hausarztmedizin"
Merkblatt Praxisassistenz und Curriculum Hausarztmedizin in Appenzell I.Rh.