Menschen mit Behinderung
Der Begriff Menschen mit Behinderung bezeichnet Personen, die gemäss Art. 4 IVG bzw. Art. 8 ATSG voraussichtlich bleibend oder längere Zeit dauernd ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind. Menschen im AHV-Alter, die vor Erreichen des AHV-Alters in einer Einrichtung betreut wurden, gelten ebenfalls als «Menschen mit Behinderung» im obigen Sinn.
Beratungsstellen und Behindertenorganisation in der Region:
- Verein Entlastungsdienst für Familien mit Behinderten Appenzellerland
- Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell
- Pro Cap St. Gallen-Appenzell
- Insieme Ostschweiz
- Ombudsstelle Alter und Behinderung St. Gallen-Appenzell (OSAB)
- Schweizerischer Hörbehindertenverband sonos
- Weitere schweizerische Behindertenorganisationen
Soziale Einrichtungen in der Region:
- Steig Wohnen und Arbeiten, Appenzell
- Stiftung Tosam, Gartenbaugruppe Appenzell
- Weitere Soziale Einrichtungen: IVSE-Datenbank
Dokumente
Typ | Titel |
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Konzept des Kantons Appenzell Innerrhoden über die Einrichtungen zur Förderung der Eingliederung invalider Personen |