IVSE-Verbindungsstelle
Verbindungsstelle der interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE
Die IVSE hat zum Zweck, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen.
Der Wohnkanton sichert der Einrichtung des Standortkantons mittels einer Kostenübernahmegarantie (KüG) die Leistungsabgeltung für eine bestimmte Periode zu.
Der Standortkanton entscheidet über die Unterstellung von Sozialen Einrichtungen unter die IVSE und übt die fachliche und die finanzielle Aufsicht aus.