Abnahme des Führerausweises durch die Polizei
Es handelt sich um eine Sofortmassnahme zum Schutz des Verkehrs vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkern bzw. Fahrzeuglenkerinnen.
Die wichtigsten Konfiskationsgründe in der Praxis sind:
- Fahren in angetrunkenem Zustand
- Fahren unter Drogeneinfluss
- exzessive Geschwindigkeitsüberschreitungen
- krasse andere Verkehrsregelverletzungen
Die Polizei übermittelt den auf der Stelle abgenommenen Führerausweis der zuständigen Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) zum weiteren Entscheid.
Die Konfiskation des Ausweises hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie ein Entzug.