Abnahme des Führerausweises durch die Polizei

Es handelt sich um eine Sofortmassnahme zum Schutz des Verkehrs vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkern bzw. Fahrzeuglenkerinnen.

Die wichtigsten Konfiskationsgründe in der Praxis sind:             

  • Fahren in angetrunkenem Zustand             
  • Fahren unter Drogeneinfluss             
  • exzessive Geschwindigkeitsüberschreitungen            
  • krasse andere Verkehrsregelverletzungen             

Die Polizei übermittelt den auf der Stelle abgenommenen Führerausweis der zuständigen Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) zum weiteren Entscheid. 
Die Konfiskation des Ausweises hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie ein Entzug.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34