Administrativmassnahmen
Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen werden von der Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons angeordnet (Strassenverkehrsamt Appenzell Innerrhoden).
Die Behörde kann je nach Vorfall und Leumund dem Motorfahrzeugführer folgende Massnahmen erlassen:
- Verwarnung
- Führerausweisentzug
- Verkehrsunterricht
- Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt
- Fahreignungsabklärung
Gegen die Anordnung einer Administrativmassnahme kann Rekurs bei der Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden erhoben werden.
Rechtskräftige Massnahmen werden im ADMAS (Administrativmassnahmen-Register des Bundes) eingetragen. Auf Wunsch kann ein Auszug beim zuständigen Strassenverkehrsamt bestellt werden. Wir bitten Sie dazu, eine e-Mail an info@stva.ai.ch mit Ihren Personalien zu senden. Der Auszug wird Ihnen schriftlich zugesandt.
Ausweisentzüge, Aberkennungen und Verweigerungen bleiben zehn Jahre im Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundes registriert.
Verwarnungen bleiben fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft registriert.
Löschungshemmung: Wenn eine weitere Massnahme eingetragen wird, werden alle bereits enthaltenen Massnahmen erst gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Löschung der neuen Massnahme erfüllt sind.