Sicherungsentzug
Es handelt sich um eine Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrs-teilnehmer/innen vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern/innen. Bis zur Abklärung von Ausschlussgründen kann der Führerausweis sofort vorsorglich entzogen werden.
Ein Sicherungsentzug wird verfügt, wenn die Fahreignung namentlich aus folgenden Gründen abgesprochen werden muss:
- körperliche oder geistige Krankheiten oder Gebrechen
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
- charakterliche Nichteignung
Der Sicherungsentzug wird immer auf unbestimmte Zeit angeordnet. Die Wiedererteilungsbedingungen werden in der Verfügung aufgeführt.