Änderungen am Fahrzeug
Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden.
Sie sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachprüfen zu lassen. Meldepflichtig sind insbesondere:
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- Änderung der Fahrzeugeinteilung
- Änderung der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage
- Änderung an Kraftübertragung
- Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage
- Änderung der Motorleistung
- alle weiteren wesentlichen Änderungen.