Fahrzeugprüfung
Terminverschiebungen Fahrzeugprüfung
Prüfungstermine können unter dispo.ai.ch verschoben werden.
Prüfungsintervalle
Fahrzeugart |
Periodizität ab 01.07.2017 |
Fahrzeuge zum gewerbmässigen Personentransport | 1-1-1 |
Gesellschaftswagen | 1-1-1 |
Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500kg | 2-2-1-1 |
Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500kg | 2-2-1-1 |
Personenwagen | 5-3-2-2 |
Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge | 5-3-2-2 |
Sachentransport- und Wohnanhänger von 751kg–3500kg | 5-3-2-2 |
Anhänger >3.5t | 2-2-1-1 |
Kleinbusse und Lieferwagen bis 3500kg | 4-3-2-2 |
Gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen | 5-3-3 |
Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und Motoreinachser | 5-5-5 |
Prüfungsvorbereitung
Das Fahrzeug ist – soweit nötig – vor der amtlichen Prüfung instand stellen zu lassen. Eine Reinigung des Motors und des Motorraums ist nicht nötig, sofern der Motor nicht verölt ist.
Bei sichtlich unvorbereiteten Fahrzeugen wird die Prüfung abgebrochen und ein neuer Termin zugeteilt.
Sie können das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.
Beladung von Lieferwagen, Lastwagen und Anhängern:
Zur periodischen Fahrzeugprüfung müssen diese Fahrzeuge bis zu dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewicht beladen werden.
Neue, typengeprüfte und typengenehmigte Fahrzeuge müssen nicht beladen vorgeführt werden.