Fahrzeugimport
Importierte Fahrzeuge zum Eigengebrauch sind von der Typengenehmigung befreit. Sie unterstehen der Einzelprüfung beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt. Weitere Informationen entnehmen Sie den allgemeinen Informationen zum Import von Fahrzeugen und dem Merkblatt Direktimport von Fahrzeugen.