Fischerei

Die Fischereiverwaltung steht für eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände und die Erhaltung der aquatischen Lebensräume. Jährliche Abfischungen, Erhebungen und Überwachung des Fischereibetriebes sowie der  Besatz der Bergseen tragen zur nachhaltigen Sicherung der Fischerei bei. Mit gewässerökologisch relevanten Auflagen begleitet die Fischereiverwaltung bewilligungspflichtige Wasserbauprojekte und sorgt somit zusammen mit der Fachstelle für Wasserbau und Naturgefahren für die naturverträgliche Umsetzung von wasserbaulichen Projekten.

Gesetzliche Grundlagen: