Fischerei
Die Fischereiverwaltung steht für eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände und die Erhaltung der aquatischen Lebensräume. Jährliche Abfischungen, Erhebungen und Überwachung des Fischereibetriebes sowie der Besatz der Bergseen tragen zur nachhaltigen Sicherung der Fischerei bei. Mit gewässerökologisch relevanten Auflagen begleitet die Fischereiverwaltung bewilligungspflichtige Wasserbauprojekte und sorgt somit zusammen mit der Fachstelle für Wasserbau und Naturgefahren für die naturverträgliche Umsetzung von wasserbaulichen Projekten.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fischereigesetz, GS 923.000
- Fischereiverordnung, GS 923.010
- Standeskommissionsbeschluss über den Fischereifonds, GS 923.011
- Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis zur Ausübung der Fischerei, GS 923.012
- Vereinbarung über die Fischerei in den Grenzgewässern, GS 923.911
Dem Fählensee auf den Grund gegangen
Titel |
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Fischereimanagement Fählensee Möglichkeiten - Perspektiven, 5.1.2021 |
Limnologische Untersuchungen Fählensee, 13.1.2021 |
Trophieverhältnisse Fählensee, 9.2.2021 |