Ausscheidung Grundwasserschutzzonen um die Gätteri-Quelle

Das Wasser der Gätteri-Quelle dient der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Aus diesem Grund muss das Gebiet gemäss Gewässerschutzgesetzgebung geschützt werden. Die Schutzbedürftigkeit ist unter Berücksichtigung des Versorgungsaspekts zweifelsohne ausgewiesen.

Das Geologiebüro Lienert & Haering AG, hat aufgrund hydrogeologischer Untersuchungen einen Schutzzonenplan und ein Schutzzonenreglement erarbeitet, welches nun in Kraft gesetzt werden soll. Unten aufgeführt finden Sie den Schutzzonenplan, das Schutzzonenreglement, den Schutzzonenbericht und die Beilage zum Download.

Der Schutzzonenplan und das Reglement werden vom Departement erlassen. Die betroffenen Grundeigentümer sind vor dem Erlass unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen schriftlich über die vorgesehenen Eigentumsbeschränkungen zu benachrichtigen. Über das Datum des Beginns der Einsprachefrist wird separat informiert. Das Datum wurde noch nicht festgelegt.