Emissionen von Baustellen
Dieselruss, giftige Benzinbestandteile sowie mineralische Stäube von Baustellen belasten die Gesundheit der Arbeiter und die Umwelt.
Gute Baustellenpraxis
Laut der Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (BAFU Richtlinie, siehe unten) gilt zur guten Baustellenpraxis vor allem:
- Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren sind regelmässig zu warten.
- Auf Baustellen eingesetzte Baumaschinen mit Dieselmotoren und einer Leistung über 18 kW müssen mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein (Leistungsbereich 18 bis 37 kW erst ab Baujahr 2010).
- Handgeführte Geräte mit 2- oder 4-Takt-Motoren ohne Katalysator sind mit aromatenfreiem Gerätebenzin zu betreiben.
- Dieselbetriebene Geräte und Maschinen sind mit schwefelarmem oder schwefelfreiem Treibstoff (Schwefelgehalt < 50 ppm) zu betreiben.
- Die Staubbildung ist zu minimieren, z.B. durch Befeuchten von Verkehrswegen und staubträchtigen Baumaterialien vor deren Umschlag oder Bearbeitung.