Feuerungsanlagen

Baugesuch (Gesuchsformular für Wärmeerzeugungs- und Tankanlagen)

Das Amt für Umwelt begutachtet im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens alle Tätigkeiten, welche mit der Erstellung von Feuerungsanlagen (inkl. Kamine) zusammenhängen und macht entsprechenden Auflagen. Wir beraten Sie gerne vor Eingabe von Gesuchen oder beim Bau von Feuerungsanlagen.

Richtiges Feuern mit Holz

  • Anfeuern: Durch Anfeuern von oben entstehen am wenigsten Rauch und Schadstoffe. Grundsätzlich sollen Anzündhilfen anstelle von Zeitungen verwendet werden. Eine Anleitung für das korrekte Ausführen findet sich in der Dateiablage, Anfeuern von oben. 
  • Holzbrennstoffe: Es darf nur naturbelassenes, trockenes Holz (Scheiter aus dem Wald, Abschnitte aus Sägereien, Reisig, Wellen, Zapfen, Holzbriketts) oder Pellets verbrannt werden. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen wie Karten, Kunststoff, Verpackungen, Altholz von Baustellen, Möbeln, etc.

Entsorgung von Holzasche

Asche soll grundsätzlich über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Weitere Infos sind im entsprechenden Merkblatt vorhanden.

Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag

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