Erdsonden-Wärmepumpen

Bei der Wärmegewinnung mittels Erdwärmesonden handelt es sich um eine einheimische, erneuerbare Energiequelle. Die Bewilligungspflicht stellt sicher, dass der Schutz des Grundwassers gewahrt werden. Informationen können dem Merkblatt "Erdwärmesonden" entnommen werden.

Gesuchsstellung

Ob ein Standort in Frage kommt oder nicht, kann der Erdwärmesondenkarte im Geoportal entnommen werden. Es werden drei Zulässigkeitsbereiche unterschieden:

  • Gelb: Erdwärmesonden sind zulässig, bei einer Gesamtsondenlänge > 150 m ist eine hydrogeologische Vorabklärung notwendig
  • Braun: Erdwärmesonden sind bedingt zulässig, eine hydrogeologische Vorabklärung ist notwendig
  • Rot: Erdwärmesonden sind nicht zulässig

Das Gesuchsformular für Wärmeerzeugungs- und Tankanlagen ist bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde einzureichen. Die hydrogeologische Vorabklärung ist falls nötig beizulegen.

Förderung

Einige Bedingungen müssen für die Auszahlung für Förderbeiträge eingehalten werden. Unter anderem ist es zwingend, dass die Bohrung durch eine Fachfirma mit Gütesiegel erfolgt.

Entsorgung Bohrschlamm

Bei der Erstellung der Erdwärmesonden fallen erhebliche Mengen an Bohrschlamm und Abwasser an. Diese können bei unsachgemässer Entsorgung zu Gewässerverschmutzungen oder Schäden bei den Entsorgungsanlagen führen. Es gelten die Vorgaben gemäss dem Merkblatt "Entsorgung von Bohrschlamm".

Ansprechperson

Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag