An-, Ab- und Ummelden
Anmeldung
Sie sind neu nach Appenzell Innerrhoden zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online über eUmzug anmelden.
- Heimatschein
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- AHV-Ausweis
- Aktuelle Krankenkassenpolice (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Mietvertrag
- Gesuch A1 bzw. B1 (Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt)
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- aktuelle Krankenkassenpolice (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Mietvertrag
Anmeldegebühr pro Person (exkl. fremdenpolizeiliche Gebühr) | |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | Fr. 20.00 |
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) | Fr. 10.00 |
Abmeldung
Sie verlassen unseren Kanton? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online über eUmzug abmelden. Die Abmeldung ist kostenlos.
- Schriftenempfangsschein
- Ausländerausweis
- Reisepass
Umzugsmeldung innerhalb des Kantons Appenzell I.Rh.
Sie ziehen innerhalb unseres Kantons um? Ungeachtet, ob Sie eine Adressänderung oder einen Bezirkswechsel vornehmen, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über eUmzug online ummelden.
Wir benötigen von Ihnen Mietvertrag und Ausländerausweise (falls vorhanden) aller umziehenden Personen.
Ausländerinnen und Ausländer können eine Umzugsmeldung nicht abschliessend über eUmzug online ummelden. Im Bedarfsfall werden Sie zur Datenerfassung aufgefordert.