Wohnen und Umziehen
Bei einem Umzug in den Kanton, innerhalb des Kantons oder aus dem Kanton ist eine An- oder Abmeldung respektive eine Umzugsmeldung notwendig.
Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen steht die Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Seit 2020 können im Kanton Appenzell I.Rh. Um-, Weg- und Zuzüge neu unabhängig von den Schalteröffnungszeiten auf der Onlineplattform eUmzug gemeldet werden. Weitere Informationen dazu unter www.ai.ch/eumzug.