eUmzug
Im Kanton Appenzell I.Rh. können Um-, Weg- und Zuzüge neu unabhängig von den Schalteröffnungszeiten auf der Onlineplattform von eUmzug gemeldet werden. Dieser Service wird voraussichtlich bis Ende 2020 schweizweit eingeführt sein.
Einwohnerinnen und Einwohner sind verpflichtet, bei einem Umzug innerhalb der Schweiz den Wohnsitzwechsel innerhalb von 14 Tagen zu melden. Im Kanton Appenzell I.Rh. können An- und Abmeldungen sowie Umzüge innerhalb des Kantons neu ganz bequem von zuhause aus oder unterwegs getätigt werden. Auf der Internetplattform von eUmzugCH unter www.eumzug.swiss kann die Meldung in wenigen Minuten erledigt werden. Natürlich besteht auch künftig die Möglichkeit, Wohnortwechsel am Schalter mitzuteilen.
eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar
Die Plattform eUmzugCH ist im Aufbau, weshalb noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels anbieten. Nebst Appenzell I.Rh. kommt die Lösung eUmzug bereits in 13 weiteren Kantonen zum Einsatz. Bis Ende 2020 planen die meisten Kantone die Einführung dieses Angebots. Wenn nur die Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet, kann die Abmeldung elektronisch über www.eumzug.swiss erledigt werden. Die Anmeldung am neuen Wohnort erfolgt jedoch wie bis anhin am Schalter. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall, wenn nur die Zuzugsgemeinde den eUmzug anbietet. Die Abmeldung erfolgt dann wie bis anhin am Schalter, wobei die Anmeldung über www.eumzug.swiss gemeldet werden kann.
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Flyer eUmzug | 26.02.2020 |