Baugesuch

Baubewilligung Bauvorhaben

Sie brauchen eine Baubewilligung, wenn sie eine Baute oder Anlage errichten oder ändern wollen. Bewilligt werden muss auch:

  • der Abbruch oder die Erweiterung bestehender Bauten,
  • bauliche Veränderungen im Innern einer Baute oder Anlage,
  • Nutzungsänderung einer Baute oder Anlage
  • und Terrainveränderungen.

Baugesuch einreichen

Um eine Baubewilligung zu erhalten, reichen Sie ein Baugesuch ein. Das Baugesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Die Baubewilligungsbehörde überprüft, ob das Baugesuch vollständig ist und weist unvollständige Gesuche zur Vervollständigung zurück.

Wollen Sie in den Bezirken Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen oder Gonten bauen, reichen Sie ihr Baugesuch bei der Bauverwaltung Inneres Land AI ein. Wollen Sie im Bezirk Oberegg bauen, reichen Sie ihr Baugesuch bei der Bezirksverwaltung Oberegg ein.

Ablauf des Baugesuchverfahrens

Fragen zum Ablauf des Baugesuchverfahrens beantwortet die Baugesuchskoordination.

Fragen und Antworten zum Baugesuch

Im Geoportal des Kantons Appenzell I.Rh. können Sie nachschauen, in welcher Zone Ihr Grundstück liegt.

Im Geoportal des Kantons Appenzell I.Rh. sind Quartierpläne in der Karte "Sondernutzungspläne Gde" aufgeführt.

Im Geoportal des Kantons Appenzell I.Rh. sind alle Schutzobjekte und Schutzzonen in der Karte «Zonenplan Schutz Gde» aufgeführt.

Betrifft Ihr Bauvorhaben ein schützenswertes Objekt oder eine Schutzzone, ist eine vorgängige Beratung bei der Fachstelle Denkmalpflege und Archäologie und/oder der Fachkommission Heimatschutz empfehlenswert.

Bei Fragen zu landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen wenden Sie sich an das Amt für Raumentwicklung.

Zum Baugesuch gehören

  • ein Situations- und Grundbuchplan,
  • Grundrisse,
  • Ansichten,
  • Schnitte mit massgebendem Terrain,
  • Erschliessungspläne (insbesondere Kanalisationsplan),
  • Umgebungspläne
  • und weitere Unterlagen, soweit erforderlich.

Auf allen Plänen ist das Bauvorhaben (Neubau, Abbruch und bestehende Bauteile) darzustellen.

Die für das Baugesuch notwendigen Formulare und Merkblätter finden sie hier.

Sofern es auf dem Formular Baugesuch nicht anders vermerkt ist, findet der Austausch über das Baugesuchsverfahren mit Ihrer projektverantwortlichen Person statt. Die projektverantwortliche Person ist verantwortlich für den Austausch mit der Bauherrschaft und somit Ihre Ansprechperson.

Gleichzeitig mit dem Einreichen des Baugesuchs muss das Bauprojekt mit Bauvisieren im Gelände abgesteckt werden.

Die Visiere dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Einsprachen und Beschwerden nur mit Zustimmung der Baubewilligungsbehörde entfernt werden.

Nachdem das Baugesuch vollständig eingereicht wurde, dauert die Behandlung des Baugesuchs in der Regel zehn bis zwölf Wochen.

Die Fristen stehen unter anderem dann still, wenn das Baugesuch nicht vollständig ist und die beteiligten Ämter, Fachstellen und Behörden auf angeforderte, für die Behandlung des Gesuchs notwendige, Unterlagen warten.

Weitere Bestimmungen

Je nach Umfang oder Inhalt Ihres Bauvorhabens, sind weitere Abklärungen für das Baugesuch notwendig. Dies betrifft unter anderem die Bereiche:

Ansprechperson

Inauen Laura
Laura Inauen

Leitung Baugesuchskoordination
Telefon: +41 71 788 92 49
E-Mail: baugesuche@bud.ai.ch