Neue Energievorschriften eingeführt
Für Baugesuche, die ab dem 1. April 2020 eingereicht werden, gelten die neuen Energievorschriften. Das Bau- und Umweltdepartement hat auf der Homepage alle nötigen Informationen und Formulare zusammengestellt.
Das revidierte Energiegesetz (EnerG) und die revidierte Energieverordnung (EnerV) sowie der Standeskommissionsbeschluss zur Energieverordnung (StKB EnerV) sind am 1. April 2020 in Kraft getreten. Massgebend für den Vollzug der revidierten Energievorschriften ist das Einreichedatum des Baugesuchs. Für neue Baugesuche müssen die Formulare und Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen (EnFK) ab EN-101 verwendet werden. Ausserdem zu beachten sind die Hinweise für die Vollzugspraxis AI, welche den Vollzugshilfen der EnFK vorgehen.
Unter www.ai.ch/energievollzug gelangen Sie zur neugestalteten Seite des Bau- und Umweltdepartements. Dort finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare. Bei Fragen können Sie sich gerne an das für den Vollzug zuständige Amt für Hochbau und Energie wenden.
Ronny Zulian
- Telefon: +41 71 788 95 84
- E-Mail: ronny.zulian@bud.ai.ch