Strassenreklamen
Die Kantonspolizei ist für die Erteilung der Bewilligungen von Strassenreklamen zuständig. Die Gesuche sind frühzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor dem geplanten Aufstellen der Reklamen einzureichen.
Folgende Auflagen sind dabei einzuhalten:
- Der seitliche Abstand von mindestens 3 Metern zum Strassenrand muss eingehalten werden und die Übersicht sowie der Verkehr dürfen durch die Reklamen nicht behindert werden.
- Das Einverständnis der Gundbesitzer muss durch den Gesuchsteller eingeholt werden.
- Die Reklametafeln dürfen max. 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt werden und müssen spätestens 3 Tage nach dem Anlass wieder entfernt werden.
- Politische Werbung darf max. 6 Wochen aufgestellt werden.
Weitere Informationen
Typ | Titel |
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StKB über Aussenreklamen und Anschlagstellen | |
Merkblatt Reklamen im Strassenraum AI | |
Aukreuzung Knotensichtweiten | |
Aukreuzung Anhaltesichtweite |