Militärische Meldepflicht

Die Meldepflicht beginnt mit dem Aufgebot zum Orientierungstag und dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht. 

Adressänderungen inkl. eUmzug werden automatisch von der Einwohnerkontrolle übermittelt und sind wenige Tage nach der Anmeldung im Dienstmanager ersichtlich. Eine gesonderte Meldung an das Kreiskommando ist nicht notwendig.

Änderung von ausgeübten Berufen sind dem Kreiskommando innert 14 Tagen zu melden und Namensänderungen müssen in derselben Zeit dem Zivilstandsamt gemeldet werden.

Ansprechperson

Moser Astrid
Astrid Moser

Mitarbeiterin Kreiskommando
Telefon: +41 71 788 92 63
E-Mail: astrid.moser@jpmd.ai.ch