Militärische Meldepflicht

Dem zuständigen Sektionschef in der Wohngemeinde sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:

  • Zuzug
  • Wegzug in eine neue Wohngemeinde
  • Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
  • Berufsänderungen

Die Meldepflicht gilt für:

  • Militärdienst-, Zivildienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
  • Alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Ersatzjahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr

Ansprechperson

Moser Astrid
Astrid Moser

Mitarbeiterin Kreiskommando
Telefon: +41 71 788 92 63
E-Mail: astrid.moser@jpmd.ai.ch
Arbeitstage: Montag bis Freitag, jeweils vormittags