Militärischer Auslandurlaub
Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch für Auslandurlaub und die Ersatzabgabeerklärung bei Auslandurlaub sind zwei Monate vor der Abreise beim Kreiskommando einzureichen. Der Auslandurlaub wird erteilt, wenn die Pflichten, die sich bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Schweiz ergeben, erfüllt haben. Dies beinhaltet die Schiesspflicht, die Wehrpflichtersatzabgabe, den Militär- oder Schutzdienst.
Keinen Auslandurlaub erhalten Meldepflichtige
- gegen die eine militärgerichtliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Militärdienstpflicht angeordnet ist oder die eine unbedingte Strafe, die gestützt auf das Militärstrafgesetz ausgesprochen wurde, noch nicht verbüsst haben.
- die als Grenzgänger den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und den Arbeitsort in der Schweiz haben. Sie melden sich bei der für den Arbeitsort zuständigen kantonalen Militärbehörden an.
- bei welchen noch offene Ersatzforderungen bestehen.
Nach Erteilung des Auslandurlaubs haben Militärdienstpflichtige die persönliche Ausrüstung und die Waffe in einer Retablierungsstelle abzugeben.
Gesuchsformulare militärischer Auslandurlaub
Titel | Dokumentdatum |
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Ersatzabgabeerklärung bei Auslandurlaub | 11.01.2022 |
Formular Gesuch Auslandurlaub | 02.01.2017 |