Wehrpflichtersatz
Die gesetzlichen Bestimmungen und Erläuterungen zum Wehrpflichtersatz finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Veranlagung und Bezug
Die Abteilung Wehrpflichtersatz ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben der Ersatzpflichtigen, die im Kanton Appenzell I.Rh. gemeldet sind. Für die Zuständigkeit massgebend ist der Meldeort am 31. Dezember des Ersatzjahrs.
Zahlungserleichterungen
Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden. Gesuche um längerfristigen Zahlungsaufschub oder gar Erlass sind schriftlich mit entsprechenden Belegen einzureichen.
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ersatzabgabe wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen können.
Ersatzbefreiungen
Das Gesetz sieht verschiedene Gründe für eine Befreiung von der Ersatzpflicht vor. Insbesondere bei körperlicher Behinderung oder Schädigung der Gesundheit durch den Militärdienst. Erfüllen Sie entsprechende Voraussetzungen, teilen Sie uns dies mit. Wir sind auf Ihre Information angewiesen. Zur Abklärung der Ersatzbefreiung werden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zustellen.
Rückerstattungen
Haben Sie Militär- oder Zivildienst nachgeholt und die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt? In diesem Fall schicken Sie zur Prüfung Ihr Dienstbüchlein mit der Angabe, auf welches Bank- oder Postkonto Ihr Guthaben überwiesen werden soll. Zuständig für die Rückerstattung ist jene kantonale Wehrpflichtersatzverwaltung, die auch den Bezug vorgenommen hat.