Meldepflicht
Dem zuständigen Amt für Bevölkerungsschutz des Kantons Appenzell I.Rh. sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:
- Zuzug
- Wegzug in eine neue Wohngemeinde
- Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
- Berufsänderungen
Die Meldepflicht gilt für alle männlichen Schweizerbürger (Taugliche und Untaugliche) vom 19. - 34. Altersjahr!
Telefonische Auskünfte erteilt das Amt für Bevölkerungsschutz (Tel. +41 71 788 95 92)