Zivilschutz
Der Zivilschutz ist zuständig für:
- die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung (Zivilschutzorganisation ZSO)
- die Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen
- den Schutz von Kulturgütern
- Instandstellungsarbeiten
- Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
- die Unterstützung der andern Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Technische Betriebe)
Gesetzesgrundlage:
(Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz)