Abstimmungen und Wahlen
Wie, wo, wann abstimmen?
Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin erhalten die Stimmberechtigten die Abstimmungsmaterialien. Stimmberechtigte, die bis zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin nicht im Besitze des Stimmmaterials sind, melden sich bitte bei der Ratskanzlei Appenzell bzw. bei der Bezirkskanzlei Oberegg.
Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe müssen die ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte neutrale C6-Couvert gelegt werden. Die Erklärung auf dem Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben. Das neutrale Couvert mit den Stimmzetteln ist zu verschliessen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fenstercouvert (Zustellcouvert) zu legen. Briefliche Stimmen können in der Schweiz kostenlos der Post übergeben werden. Dies muss spätestens am Dienstag vor der Abstimmung (B-Post) geschehen, damit das Material rechtzeitig im Stimmbüro eintrifft. Auch Auslandschweizer Stimmberechtigte können brieflich abstimmen.
Abstimmung an der Urne
Die Übergabe des Stimmrechtsausweises und des Stimmzettels an der Urne erfolgt grundsätzlich persönlich. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Vertretung durch eine im gleichen Bezirk stimmberechtigte Person. Der Vertreter oder die Vertreterin weist sich an der Urne durch den eigenen Stimmrechtsausweis und jenen der vertretenen Person aus. Niemand darf mehr als eine Stellvertretung übernehmen. Wo Abstimmungsurnen stehen und wann diese geöffnet sind, wird jeweils im Volksfreund publiziert oder kann online beim entsprechenden Abstimmungstermin auf der Kantonshomepage eingesehen werden.