Nutzung Gebäude / Plätze des Kantons
Ratssäle / Rathausbögen / Kanzleiplatz
Die Standeskommission ist zuständig für Rahmenbewilligungen, für die Bewilligung der Benutzung des Grossratssaals und für grössere Veranstaltungen auf dem Kanzleiplatz und unter den Rathausbögen, die Lärmimmissionen bringen können oder zu Verkehrseinschränkungen führen. Für die Benutzung des Kleinen Ratssaals sowie für kleine Veranstaltungen ist die Ratskanzlei zuständig. Gesuche sind frühzeitig und in schriftlicher Form an die Ratskanzlei zu richten.
Klosteranlage, Klostergarten, Kirche Kapuzinerkloster
Die Standeskommission macht der Öffentlichkeit die Klosteranlage samt Garten zugänglich. Die Kirche des Kapuzinerklosters kann sowohl für kirchliche als auch für weltliche Anlässe genutzt werden.
Für die Benützung ist eine Bewilligung erforderlich. Das entsprechende Reglement ist integrierender Bestandteil der Bewilligung.
Über die Bewilligung und die Zuteilung der Räume und des Areals entscheidet das Bau- und Umweltdepartement. Entsprechende Gesuche sind mit dem Reservationsformular an Appenzellerland Tourismus AI, Hauptgasse 4, 9050 Appenzell, einzureichen. Das Tourismusbüro leitet die Gesuche an das Bau- und Umweltdepartement, Departementssekretariat, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, weiter.
Bewilligungen für die Benützung der Kirche des Kapuzinerklosters werden vom Vorsteher des Erziehungsdepartements und vom Kirchenrektor (Standespfarrer Lukas Hidber) erteilt. Gesuche sind mit dem Reservationsformular an das Erziehungsdepartement, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell, zu richten.